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Vekehrsrecht

Damit Ihr Schaden nicht Ihr Schaden bleibt

Bei einem Verkehrsunfall streiten Sie sich in der Regel nicht mit dem Unfallgegner, sondern mit dessen Versicherung. Deshalb ist es wichtig, dass Sie nicht nur vor Ort Fotos von der Unfallsituation und den beteiligten Fahrzeugen machen und die Daten etwaiger Zeugen aufnehmen. Wir raten Ihnen auch ganz dringend dazu, Ihr Recht auf freie Wahl eines eigenen Gutachters auszuüben und einen Rechtsanwalt für die Unfallabwicklung hinzuzuziehen. Tragen Sie keine Schuld am Unfall, werden die Kosten für Gutachter und Rechtsanwalt von der generischen Versicherung getragen

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Jahr 2014 in einem Urteil ausgeführt, dass es aufgrund der immer unüberschaubareren Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung geradezu fahrlässig ist, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.

Nur so können Sie all Ihre Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend machen. Seien es Reparaturkosten, Mietwagenkosten, eine Wertminderung oder ein Nutzungsausfall. Oder lassen Sie sich den Schaden auch ohne Reparatur einfach auszahlen!

Auch bei einem Personenschaden helfen wir Ihnen, Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Unfallrente oder eine Haushaltshilfe durchzusetzen.

 

Im Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geht es nicht nur um Geschwindigkeitsverstöße, Fahrverbote und Punkte. Drogen oder Alkohol am Steuer führen genauso wie Verkehrsstraftaten wie eine Unfallflucht oft zur Entziehung der Fahrerlaubnis und zum Verlust des Führerscheins nebst Sperrzeit und MPU. Auch in diesen Fragen verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.

Damit Ihr Schaden nicht Ihr Schaden bleibt

Bei einem Verkehrsunfall streiten Sie sich in der Regel nicht mit dem Unfallgegner, sondern mit dessen Versicherung. Deshalb ist es wichtig, dass Sie nicht nur vor Ort Fotos von der Unfallsituation und den beteiligten Fahrzeugen machen und die Daten etwaiger Zeugen aufnehmen. Wir raten Ihnen auch ganz dringend dazu, Ihr Recht auf freie Wahl eines eigenen Gutachters auszuüben und einen Rechtsanwalt für die Unfallabwicklung hinzuzuziehen. Tragen Sie keine Schuld am Unfall, werden die Kosten für Gutachter und Rechtsanwalt von der generischen Versicherung getragen

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Jahr 2014 in einem Urteil ausgeführt, dass es aufgrund der immer unüberschaubareren Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung es geradezu fahrlässig ist, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.

Nur so können Sie all Ihre Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend machen. Seien es Reparaturkosten, Mietwagenkosten, eine Wertminderung oder ein Nutzungsausfall. Oder lassen Sie sich den Schaden auch ohne Reparatur einfach auszahlen!

Auch bei einem Personenschaden helfen wir Ihnen, Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Unfallrente oder eine Haushaltshilfe durchzusetzen.

 

Im Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geht es nicht nur um Geschwindigkeitsverstöße, Fahrverbote und Punkte. Drogen oder Alkohol am Steuer führen genauso wie Verkehrsstraftaten wie eine Unfallflucht oft zur Entziehung der Fahrerlaubnis und zum Verlust des Führerscheins nebst Sperrzeit und MPU. Auch in diesen Fragen verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.

Kanzlei Bad Honnef

Hauptstr. 52 (Am Marktplatz)
53604 Bad Honnef
 
Tel. +49 22 24 – 987 220
Fax +49 22 24 – 987 222

 

Zweigstelle Altenkirchen

Kölner Str. 12
57610 Altenkirchen
 
Tel. +49 26 81 – 87 77 030
Fax +49 26 81 – 87 77 030