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Arbeitsrecht

Damit zu Ihrer Arbeit auch Ihr Recht gehört

Das Arbeitsrecht ist vielfältig und so sind auch die Anliegen, mit denen sich unsere Mandanten an uns wenden. Sie reichen von der Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen, Zeugnissen oder Abmahnungen bis zu Fragen zu Urlaub und Resturlaub, Arbeitszeit und Überstunden oder Krankheit und betrieblicher Altersvorsorge.

Wenn wir für Sie einen Arbeitsvertrag gestalten, achten wir auf für Sie vorteilige Regelungen wie Bonuszahlungen, Überstundenvergütung, Zusatzurlaub oder Dienstwagen.

Während Arbeitsverträge auch mündlich geschlossen werden können, müssen Kündigungen zwingend schriftlich erfolgen. Haben Sie aber eine Kündigung erhalten, müssen Sie schnell reagieren! Wenn die Kündigung nicht innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht angefochten wird, erlangt auch eine eigentlich unwirksame Kündigung Wirksamkeit und beendet das Arbeitsverhältnis. Vergeuden Sie also keine wertvolle Zeit und handeln Sie rechtzeitig innerhalb dieser Klagefrist! Wir legen für Sie Kündigungsschutzklage ein und begleiten Sie durch das Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Mit professioneller Unterstützung können so nicht nur offene Fragen aus dem Arbeitsverhältnis geklärt werden. Oft erreichen wir eine Abfindung für unsere Mandanten oder gestalten das Ende des Arbeitsverhältnisses so, dass keine Lücken entstehen. So lassen sich Aufhebungsverträge schließen, die Ihre finanziellen und beruflichen Interessen berücksichtigen und Ihr weiteres Fortkommen nicht behindern.

Auch außerhalb einer Kündigung ist im Arbeitsrecht oft Eile geboten, da Arbeitgeber in ihren Arbeitsverträgen gerne Verfallklauseln verankern. So müssen etwa Lohnforderungen oder Überstundenvergütung und Resturlaub oft innerhalb weniger Monate geltend und ggf. gerichtlich eingefordert werden, sonst verfallen sie. Zögern Sie also nicht und sprechen Sie uns an!

Wir vertreten Sie vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten und klären gerne vorab die Frage der Kostentragung mit Ihrer Rechtschutzversicherung für Sie.

Damit zu Ihrer Arbeit auch Ihr Recht gehört

Das Arbeitsrecht ist vielfältig und so sind auch die Anliegen, mit denen sich unsere Mandanten an uns wenden. Sie reichen von der Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen, Zeugnissen oder Abmahnungen bis zu Fragen zu Urlaub und Resturlaub, Arbeitszeit und Überstunden oder Krankheit und betrieblicher Altersvorsorge.

Wenn wir für Sie einen Arbeitsvertrag gestalten, achten wir auf für Sie vorteilige Regelungen wie Bonuszahlungen, Überstundenvergütung, Zusatzurlaub oder Dienstwagen.

Während Arbeitsverträge auch mündlich geschlossen werden können, müssen Kündigungen zwingend schriftlich erfolgen. Haben Sie aber eine Kündigung erhalten, müssen Sie schnell reagieren! Wenn die Kündigung nicht innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht angefochten wird, erlangt auch eine eigentlich unwirksame Kündigung Wirksamkeit und beendet das Arbeitsverhältnis. Vergeuden Sie also keine wertvolle Zeit und handeln Sie rechtzeitig innerhalb dieser Klagefrist! Wir legen für Sie Kündigungsschutzklage ein und begleiten Sie durch das Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Mit professioneller Unterstützung können so nicht nur offene Fragen aus dem Arbeitsverhältnis geklärt werden. Oft erreichen wir eine Abfindung für unsere Mandanten oder gestalten das Ende des Arbeitsverhältnisses so, dass keine Lücken entstehen. So lassen sich Aufhebungsverträge schließen, die Ihre finanziellen und beruflichen Interessen berücksichtigen und Ihr weiteres Fortkommen nicht behindern.

Auch außerhalb einer Kündigung ist im Arbeitsrecht oft Eile geboten, da Arbeitgeber in ihren Arbeitsverträgen gerne Verfallklauseln verankern. So müssen etwa Lohnforderungen oder Überstundenvergütung und Resturlaub oft innerhalb weniger Monate geltend und ggf. gerichtlich eingefordert werden, sonst verfallen sie. Zögern Sie also nicht und sprechen Sie uns an!

Wir vertreten Sie vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten und klären gerne vorab die Frage der Kostentragung mit Ihrer Rechtschutzversicherung für Sie.

Kanzlei Bad Honnef

Hauptstr. 52 (Am Marktplatz)
53604 Bad Honnef
 
Tel. +49 22 24 – 987 220
Fax +49 22 24 – 987 222

 

Zweigstelle Altenkirchen

Kölner Str. 12
57610 Altenkirchen
 
Tel. +49 26 81 – 87 77 030
Fax +49 26 81 – 87 77 030